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   BGH, 13.12.2007 - IX ZB 88/07   

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https://dejure.org/2007,10772
BGH, 13.12.2007 - IX ZB 88/07 (https://dejure.org/2007,10772)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2007 - IX ZB 88/07 (https://dejure.org/2007,10772)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 88/07 (https://dejure.org/2007,10772)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuches mangels Aussicht auf Erfolg

  • Judicialis

    InsO § 6; ; InsO § 7; ; InsO § 289 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 312 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 290
    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der Restschuldbefreiung und Verletzung von Auskunftspflichten durch Unterlassen der Vorlage von Belegen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - IX ZB 88/07
    Das Insolvenzgericht durfte im Juli 2006, wie geschehen, im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß dem zu diesem Zeitpunkt geltenden § 312 Abs. 2 InsO anordnen, dass Teile des Verfahrens, insbesondere das Verfahren über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung, schriftlich durchgeführt werden (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 982).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/05

    Berechtigung der Gläubiger zur Stellung eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - IX ZB 88/07
    Die Gläubigerin ist Insolvenzgläubigerin (§ 38 InsO) und war damit berechtigt, den Versagungsantrag zu stellen (vgl. § 290 Abs. 1 Halbs. 1 InsO; vgl. zu § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/05, NZI 2007, 357).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03

    Umfang der Auskunftspflicht im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - IX ZB 88/07
    Der Schuldner war verpflichtet, seiner Auskunftsverpflichtung gemäß § 97 Abs. 1 InsO auch durch Vorlage von Belegen nachzukommen (BGH, Beschl: v. 19. Januar 2006 - IX ZB 14/03, ZInsO 2006, 264, 265).
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